Fahrzeugführer

Fahrzeugführer — nach der Straßenverkehrs­Zulassungs-Ordnung (StVZO) derjenige, der die tatsächliche selbständige Leitung eines den Be­stimmungen der StVZO unterliegenden Fahrzeu­ges im Straßenverkehr ausübt. Der Fahrzeugführer muss be­stimmte körperliche und geistige Fähigkeiten be­sitzen, die durch Art des Fahrzeuges, seine tech­nischen Eigenschaften und seine, Bedeutung im öffentlichen Straßenverkehr bedingt sind. Die Voraussetzungen über die Zulassung von Personen zum Führen von Fahrzeugen sind in der StVZO geregelt An die Zulassung von Kraftfahrzeug­führern werden bes. Anforderungen gestellt, wobei eine Erlaubnis der Deutschen Volkspolizei vor­geschrieben ist. Der Fahrzeugführer ist neben dem Eigentümer des Fahrzeuges bzw. dem Fahrzeughalter für Schäden verantwortlich, die er Dritten schuldhaft beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges zufügt.