Fahrzeughalter

Fahrzeughalter — nach der Straßenverkehrs­Zulassungs-Ordnung (StVZO) derjenige, auf des­sen Namen ein Kraftfahrzeug zugelassen ist. Der Fahrzeughalter besitzt die selbständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Er muss nicht immer Eigentümer oder operativer Verwalter des Fahrzeuges sein. Der Fahrzeughalter ist nach der StVO neben dem Fahrzeug­führer für den verkehrs- und betriebssicheren Zu­stand des Fahrzeuges einschl. der Ladung bei Antritt der Fahrt und ohne Rücksicht auf Ver­schulden für alle Schäden verantwortlich, die beim - Betrieb des Kraftfahrzeuges Dritten zugefügt werden.