Fahrzeugzulassung

Fahrzeugzulassung — Genehmigung der zuständi­gen staatlichen Organe über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr. Jedes Verkehrsmittel muss in Konstruktion, Bauzustand, Ausrüstung und Betriebsweise so beschaffen sein, das eine Gefährdung, Belästigung oder Behinderung ande­rer Verkehrsteilnehmer durch den Betrieb dieses Verkehrsmittels nicht eintreten kann. Die Zulas­sung bestätigt, dass die jeweiligen Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, in denen die Anforderungen an zuzulassende Fahrzeuge festgelegt sind.