Fallinformation

Fallinformation, Ausnahmeinformation. Abweich­informationInformation zahlenmäßiger oder verbaler Art, die unabhängig von den festen Terminen des Berichtswesens beim Eintreten bzw. Nichteintreten bestimmter Ereignisse, z.B. bei vorfristiger Inbetriebnahme eines Investitions­vorhabens. Abschluss eines Forschungs- und Ent­wicklungsthemas, überhöhtem Ausfall von Arbeits­kräften durch Krankheiten, bei Havarien, Nicht­einhaltung wichtiger Termine, entscheidenden Veränderungen in der Fertigungsorganisation. wichtiger Erzeugnisse das übergeordnete Leitungsorgan oder an andere zuständige Organe gegeben wird. Die bedeutendste Art von Fallinformation ist die Information über Abweichungen vom Normal­verlauf ökonomischer Prozesse in bestimmten. vorher genau zu fixierenden Grenzen (Limite) bzw. Bereichen (Toleranzen), z.B. bei Über- öder Untererfüllungen vorgegebener Kennziffern und Normative, bei Planabweichungen usw., die Ent­scheidungen des übergeordneten Organs notwen­dig machen. Fallinformation bieten die Gewähr, dass nur über entscheidende Ereignisse informiert wird. Sie er­möglichen die Einschränkung und Rationalisierung des festen ständigen Berichtswesens. In Rech­nungsführung und Statistik sichert die zweckent­sprechende Kombination von fester Berichter­stattung und Fallinformation eine genügende Informiertheit der zuständigen Leitungsebenen bei geringst möglichem Aufwand für die Informationsbearbeitung.