Feierabendheim

Feierabendheim — soziale Einrichtung, umgangs­sprachlich auch Altersheim gen., für die Versor­gung und Betreuung älterer Bürger (Männer ab 65. Frauen ab 60 Jahre), die ihnen altersadäquate Wohnbedingungen, gesellschaftlichen Kontakt und Bedingungen für einen sorgenfreien Le­bensabend bietet. Für Bürger, die einer dauernden pflegerischen Betreuung (aber nicht ständigen ärztlichen Behandlung) bedürfen, bestehen Pflegeheime. Die Errichtung. und Unterhaltung der Heime obliegt dem Gesundheits- und Sozialwesen bei den örtlichen Räten. In den Heimen wird Unterkunft, Verpflegung, soziale, kulturelle. pflegerische und ärztliche Betreuung gewährt. Die gesellschaftliche Betätigung, die Tätigkeit im Heim oder für Betriebe werden gefördert und materiell und ideell anerkannt. Die Heime sollen zur För­derung des gesellschaftlichen Kontakts in die Wohngebiete integriert sein.