Feldgemeinschaft

Feldgemeinschaft — gemeinschaftlicher Grund­besitz an Ackerland und Allmende in der Markgenossenschaft. Auch nach dem Sieg des Privateigentums an Grund und Boden, der Auf­teilung des Landes in Hufen, der Ausbreitung der Grundherrschaft und der Dreifelderwirt­schaft wurde das Ackerland infolge der Ge­mengelage weiterhin gemeinsam bewirtschaftet.. Bauern und Grundherren waren verpflichtet, die Acker- und Erntearbeiten sowie die Behütung der Saat- und Stoppelfelder durch das Vieh (Trift) zu den von der Gemeinde genau festgelegten Termi­nen durchzuführen (Flurzwang). Die mittel­alterliche Feldgemeinschaft löste sich seit dem Ende des 18. Jh. zunächst auf freiwilliger Grundlage, später auf Grund gesetzlicher Anordnungen auf. Damit wurde die Voraussetzung einer raschen Entwick­lung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft geschaffen.