Ferngespräch

Ferngespräch — Gesprächsverbindung zw. Fern­sprechteilnehmern verschiedener Ortsnetze. Das Ferngespräch wird im handvermittelten Fernsprechverkehr oder im Selbstwählfernverkehr hergestellt. Erstere werden in folgender Rangfolge ausgeführt: a) Notgespräch; es hat vor allen Gesprächen Vor­rang, dient dem Schutz von Menschenleben (z. B. bei Unglücksfällen, Frühgeburten, Katastrophen­fällen, lebensgefährlichen Erkrankungen) und wird vom Fernsprechteilnehmer unter Angabe seines Namens und der Wohnanschrift beim Fernamt angemeldet; b) Staatsgespräch; es ist einem bes. festgelegten Personenkreis in Staatsangelegenhei­ten vorbehalten; c) Fluggespräch; es dient zur Gewährleistung der Sicherheit im Flugverkehr und wird nur von bes. zugelassenen Fernsprech­anschlüssen geführt (Flughäfen und Flugwetter­warten); d) Blitzgespräch; es kann von allen Fern­sprechteilnehmern geführt werden; e) Pres­segespräch; es dient zur Durchführung journalistischer Aufgaben von Presse, Hör- und Fern­sehrundfunk und Nachrichtenagenturen; f) drin­gendes Gespräch; g) Seefunkgespräch; es wird zw. See- bzw. Küstenfunkstellen und Fernsprech­anschlüssen geführt; h) gewöhnliches Gespräch. Entsprechend den Rangfolgen und der gesell­schaftlichen Bedeutung des Ferngesprächs werden unter­schiedliche Gebühren erhoben. Folgende zusätz­liche Leistungen sind für Ferngespräch möglich: XP-Gespräch (Fernsprechteilnehmer wird auf Wunsch des Anmelders durch die Deutsche Post zu einem Fern­sprechanschluss gerufen); V-Gespräch (auf Ver­langen des gesprächsanmeldenden Teilnehmers wird der Name des gewünschten Teilnehmers im voraus übermittelt); R-Gespräch (die für das Ge­spräch zu entrichtende- Gebühr wird dem gerufe­nen Fernsprechteilnehmer unter dessen Zustim­mung angerechnet) und Abonnementsgespräch (Ferngespräch, das täglich zur gleichen, im voraus bestimmten Zeit geführt wird).