Fernmeldewesen

Fernmeldewesen — Gesamtheit aller technischen, technologischen, betrieblichen und wirtschaftlich- organisatorischen Einrichtungen und Prozesse zur Übermittlung von Informationen (Nachrichten und Daten) mit Hilfe leitergebundener oder nicht lei­tergebundener Fernmeldeanlagen; Teil des einheit­lichen Post- und Fernmeldewesens. Kernstück des Fernmeldewesen in bildet das Fernmeldewesen der Deutschen Post. Es umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des öffentlichen Fernmeldeverkehrs (Fernsprech­verkehr, Datenverkehr, Hör- und Fernsehrund­funk). Die Bedingungen für die Teilnahme am öffentlichen Fernmeldeverkehr werden in durch das Gesetz. über das Post- und Fern­meldewesen sowie die dazu erlassenen Anordnun­gen festgelegt. Einrichtungen für den nichtöffent­lichen Fernmeldeverkehr dürfen von anderen als der Deutschen Post nur in Übereinstimmung mit den dafür geltenden Rechtsvorschriften errichtet und betrieben werden.