Fernsprechgebühr

FernsprechgebührEntgelt für die Inanspruch­nahme von Einrichtungen und Leistungen des Fernsprechdienstes. In wird unterschie­den nach Gebühren für a) , Hauptanschlüsse, b) Nebenstellenanlagen, c) Fernsprechapparate bes. Art (Gebührenzuschläge), d) Zusatzeinrich­tungen (Gebührenzuschläge), e) Leitungen, f) Einrichtungen und Änderungen von Anschlüs- sen und Anlagen, g) Orts- und, Ferngespräche, h) Gespräche mit zusätzlichen Leistungen (z. B. für Abonnementsgespräche), i) Hilfsdienste zugunsten des öffentlichen Fernsprechdienstes (z. B. für Abgabe zusätzlicher Fernsprechbücher), j) Sonderdienste und. sonstige Leistungen im öffentlichen Fernsprechdienst (z. B. Auftrags­gebühr für die postseitige Beantwortung von An­rufen, die für den zeitweilig fernmeldemäßig nicht erreichbaren Fernsprechteilnehmer bestimmt sind).