Fernsprechverkehr

Fernsprechverkehr — zeitweiliger unmittelbarer Nachrichtenaustausch in der Regel zw. zwei Ver­kehrspartnern durch das gesprochene Wort. Grundprinzip ist, dass Teilnehmereinrichtungen (Fernsprechapparate) mit Hilfe von Vermittlungs­einrichtungen wahl- und bedarfsweise durch Über­tragungswege verbunden werden. Technologisch wird unterschieden nach Fernsprechortsverkehr, Fernsprechfernverkehr sowie Hills- und Neben­diensten. Im Fernsprechortsverkehr werden Teil­nehmereinrichtungen (bzw. öffentliche Sprech­stellen) durch Ortsvermittlungsstellen innerhalb eines Ortsnetzes verbunden (i. allg. automatisch). Gebühren werden je Verbindung (zeitunabhängig) oder pauschal erhoben. Im Fernsprechfernverkehr werden Teilnehmereinrichtungen verschiedener Ortsnetze miteinander verbunden (national/inter­national, automatisch und/oder manuell). Gebüh­ren werden je Verbindung zeit- und entfernungs­abhängig (Netzbereiche) erhoben. Hilfs- und Ne­benprozesse sind Voraussetzungen für einen rei­bungslosen Betriebsablauf im Fernsprechverkehr (z. B. Auskunfts­- und Bescheiddienst, Instandhaltungs- und Ent­störungsdienst), oder sie erweitern die Nutzbarkeit der Fernsprecheinrichtungen (z. B. Notrufe, An­sagedienste, Auftragsdienste). Die Hauptprozesse des Fernsprechverkehrs werden heute weitestgehend automatisiert durchgeführt; die gleiche Tendenz besteht für die Hilfs- und Nebenprozesse.