Fertigungsmittelnormativ

Fertigungsmittelnormativ, Betriebsmittelnormativ — Richtwert für den Verbrauch, die Bevorratung und die zweckmäßigste Ausstattung der Betriebe mit Fertigungsmitteln. Man unterscheidet fol­gende Arten der Fertigungsmittelnormativ: a) Verbrauchsnormative, die den normativen Verbrauch an Fertigungsmitteln festlegen, b) Vorratsnormative, die bei den wich­tigsten Fertigungsmitteln die notwendige Bevorra­tung ausdrücken. — Zur Ermittlung von Verbrauchsnormativen werden erzeugnis- und maschinenbezogene Verbrauchsnormen ange­wandt. Die erzeugnisbezogene Verbrauchsnormie­rung kann, insbes. bei häufig verwendeten Ferti­gungsmitteln (Werkzeuge), vom Verschleiß­koeffizienten und der Eingriffszeit ausgehen. Ein anderer Weg führt über die Ermittlung des Ferti­gungsmittelkoeffizienten, der sich als Quotient aus der Anzahl der benötigten Fertigungsmittel und der Anzahl der Originalzeichenteile des Erzeugnisses ergibt. Die auf Maschinen und Anlagen bezogenen Verbrauchsnormen gehen von den Maschinenstun­den im Planzeitraum und dem durchschnittlichen Anteil der Arbeit des Fertigungsmittels an der Gesamtarbeitszeit aus. Sie werden bei der Einzel- und Kleinserienfertigung angewandt. Bei der Er­mittlung von Vorratsnormativen sind die Grund­sätze der Materialvorratsnormierung (Vorrats­norm) heranzuziehen. Bestimmend sind das ab­solute Verbrauchsvolumen und dessen zeitliche Verteilung über die Planperiode. Der Bestimmung von Ausstattungsnormativen obliegt es, die kon­struktiven Formen und Abmessungen der Ferti­gungsmittel auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Dazu bilden die weitgehende Anwen­dung von vorhandenen, standardisierten und Universalfertigungsmitteln sowie die Ausleihe von Fertigungsmitteln wichtige Voraussetzungen. Mit der Typisierung von Verfahren, der Standardisie­rung der Haupterzeugnisse und der Spezialisierung der Produktion verringert sich auch die Nomen­klatur der benötigten Fertigungsmittel.