Fertigungsprinzip

Fertigungsprinzip — Art der fertigungsorganisato­rischen Lösung der Produktionsaufgaben. Es werden unterschieden: a) verfahrensspezialisierte Fertigung (auch als Werkstattprinzip bezeich­net), b) gegenstandsspezialisierte Fertigung (auch als erzeugnisspezialisierte Fertigung oder Erzeug­nisprinzip bezeichnet). Bei der verfahrensspe­zialisierten Fertigung sind die Arbeitsplätze auf die Ausführung bestimmter technologischer Ver­fahren (z. B. Drehen, Fräsen, Bohren, Schweißen) spezialisiert. Für die Organisation der Produktion sind die Arbeitsmittel und die mit ihrer Hilfe durchzuführenden technologischen Prozesse be­stimmend. Es werden in der Regel verschiedenar­tige Erzeugnisse hergestellt. Die gegenstands­spezialisierte Fertigung ist auf die Herstellung eines bestimmten Erzeugnisses bzw. Einzelteiles gerichtet. Für die Organisation der Produktion sind die Arbeitsgegenstände maßgebend. Zur gegen­standsspezialisierten Fertigung gehören: a) gegen­standsspezialisierter Fertigungsabschnitt, auch Nestfertigung genannt, b) gegenstandsspezia­lisierte Reihenfertigung, c) Fließfertigung. — Das Fertigungsprinzip hängt in erster Linie von der Fertigungs­art ab. Die verfahrensspezialisierte Fertigung wird vor allem von Betrieben mit Einzelfertigung bzw. Kleinserienfertigung angewendet. Gegen­standsspezialisierte Fertigungsabschnitte und ge­genstandsspezialisierte Reihenfertigung sind in Betrieben mit Klein- und Mittelserienfertigung zu finden. Die Fließfertigung setzt in der Regel Groß­serienfertigung bzw. Massenfertigung voraus. Fertigungsart und Fertigungsprinzip bestimmen maßgeblich den ökonomischen Nutzeffekt der Produktion.