feudale Abgaben

feudale Abgabenzu entrichtende Leistungen (Zins, Zehnt, Feudalrente) der abhängigen Bauern an den Feudalherrn, die sich aus den Produktionsverhältnissen, aus den dinglichen (Nut­zung des Bodens) und persönlichen Herrschafts­verhältnissen ergaben. Die Leistungen erfolgten in Naturalform (Getreide, Vieh, Eier, Wolle, Leinen u: a.) und Geldform: Ende des 18. Jh. wurden in Europa- die Naturalleistungen und die Fronarbeit vielfach abgelöst und in­ Geldabgaben (Zins, Dienstgeld) umgewandelt.