Feudalrente

Feudalrente, feudale Grundrentesich aus den feudalen Produktionsverhältnissen (Feudalis­mus) ergebende Form der Ausbeutung durch Aneignung der Mehrarbeit oder des Mehrprodukts der abhängigen Bauern seitens des Feudalherren. Die einfachste Form der Feudalrente ist die Arbeitsrente (Fronarbeit), die unmittelbar als unbezahlte Mehr­arbeit in Erscheinung tritt, wobei Rente und Mehr­produkt identisch sind. Diese Mehrarbeit hat der bäuerliche Produzent mit seinen eigenen Arbeits­mitteln an bestimmten Tagen der Woche auf dem Gute des Grund- oder Gutsherren zu leisten (Fron­dienste wie Feld- und Erntearbeiten, Burg- und Bau­dienste, Holz- und Getreidefuhren, Botengänge. Schafschur und -wäsche u. a.). Die entwickeltere Form der Feudalrente, die Produktenrente, unterscheidet sich von der Arbeitsrente nur darin, dass die Mehr­arbeit nicht mehr unmittelbar als solche in Er­scheinung tritt, sondern in Form der Produkte, die von den Bauern an die Feudalherren abgeliefert werden mussten. Dieses Mehrprodukt wird vom Bauern in seiner Wirtschaft über die für seine Selbsterhaltung notwendigen Produkte hinaus pro­duziert. Auf der Stufe der Produktenrente ist dem Produzenten, „verglichen mit der Arbeitsrente, ein größerer Spielraum gegeben, um Zeit für über­schüssige Arbeit zu gewinnen, deren Produkt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Hand, das seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befrie­digt". Das schuf einen gewissen Anreiz, die Arbeitsproduktivität zu steigern. Mit der weiteren Entwicklung des Feudalismus, insbes. der Austauschbeziehungen, wandelt sich die Pro­duktenrente zur Geldrente. Auf dieser Stufe leistet der Bauer dem Grundherrn seine Mehrarbeit in Form von Geld; d. h., er bezahlt an den Grund­herrn den Erlös aus dem Verkauf des Mehrpro­dukts. Die Geldrente lässt das Wesen der feudalen Grundrente unberührt, bedingt jedoch bedeutende wirtschaftliche Veränderungen. Die vorhergehen­den (Naturalrenten) sind an die Naturalwirtschaft gebunden, während das Aufkommen der Geldrente mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Ar­beitsteilung, mit der Ausdehnung der Warenpro­duktion und Geldzirkulation zusammenhängt. Der Bauer wird bei der Geldrente der Sache nach zum bloßen Pächter. Die verschiedenen Formen der feudalen Grundrente treten nicht ausschließl. nacheinander, sondern sehr oft nebeneinander in Erscheinung, sie gehen sogar Hand in Hand. Herrschte im Frühfeudalismus bes. die Arbeits­rente vor, so breitete sich seit dem 16.Jh., in Ostelbien jedoch erst seit dem 18.1h., die Geld­rente sehr schnell aus und wandelte sich mit der Entstehung kapitalistischer Verhältnisse zur Grundrente.