Feuerpflichtversicherung

Feuerpflichtversicherung — obligatorische Ver­sicherung der Gebäude und Betriebseinrichtungen gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explo­sion und Schäden durch Luftfahrzeuge. In unterliegen der Feuerpflichtversicherung Gebäude und Ge­bäudegruppen, die eine wirtschaftliche Einheit , bilden, mit einem Grundwert (Neubauwert nach Preisen von 1914)  (Feuerpflicht­versicherung der Gebäude), ferner die Einrichtun­gen der industriellen und handwerklichen Betriebe mit einem Neuwert. In der Feuerpflichtversicherung der Gebäude dient der Grundwert zur Festlegung des Versicherungswertes durch die Staatliche Versicherung als Basis für die Beitrags­bemessung. Pik Betriebseinrichtungen hat der Versicherungspflichtige eine Versicherungs­summe nach dem Neuwert (Wiederbeschaffungs­preis) selbst zu bestimmen; eine Unterversi­cherung wird angerechnet. Die Entschädigung wird zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zum Neuwert gezahlt. Unter­bleibt die Wiederherstellung oder Wiederbeschaf­fung, wird bei Gebäuden der Sachwert und bei Betriebseinrichtungen der Zeitwert ersetzt. Be­trägt der Zeitwert 40% des Neuwertes oder we­niger, erfolgt die Entschädigung nur zum Zeitwert. Die Feuerpflichtversicherung hat in als selbständige Versiche­rungsform hauptsächlich Bedeutung für Gebäude persönlichen Eigentums.