Feuerversicherung

Feuerversicherung — Versicherung von Sachen für den Fall ihrer Zerstörung oder Beschädigung durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Seit geraumer Zeit sind auch Schäden durch Luftfahrzeuge in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Feuerversicherung ist eine der ältesten und bedeutendsten Versiche­rungsformen. Versichert werden sowohl Gebäude als auch bewegliche Sachen. Die Gebäude-Feuer­versicherung existiert in vielen Ländern als Pflichtversicherung, während die Feuerversicherung beweglicher Sachen in der Regel auf freiwilliger Basis betrieben wird. Nicht versichert ist bei der Feuerversicherung entgangener Gewinn. Die vom Versicherer zu leistende Ent­schädigung richtet sich danach, ob die betreffen­den Sachen zum Neuwert oder Zeitwert versichert sind. In den meisten Ländern wird in der Gebäude- Feuerversicherung Neuwertentschädigung ge­währt, während in der Mobiliarversicherung Zeit­wertentschädigung üblich ist. Es werden auch die durch ein versichertes Ereignis an den versicherten Sachen entstehenden unvermeidlichen Folgeschä­den ersetzt, desgleichen Schäden durch Rettungs­maßnahmen und die Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte. Die Beitragssätze in der Feuerversicherung sind nach Ortsklassen, Bauartklassen (Einteilung der Gebäude und Baulichkeiten nach ihrer Bauart) und Betriebsgefahr abgestuft. In hat die Feuerversicherung als selbständige Versicherungsform an Bedeutung verloren. Das im Interesse der Versicherungs­nehmer liegende Bestreben, für versicherte Sachen möglichst einen komplexen Versicherungsschutz gegen eine Vielzahl von Gefahren zu gewähren, hat dazu geführt, dass die Feuerversicherung zum großen Teil Bestandteil komplexer Versicherungsformen für das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum der Bürger wurde.