Finanzamt

Finanzamt — die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche unterste Behörde der Reichsfinanzverwaltung (bis 1945), der Landes­finanzverwaltung (BRD) und der Abgabenverwaltung (in bis 1952, jetzt ersetzt durch das Referat Steuern in der Abt. Finanzen beim Rat des Kreises).