Finanzausgleich
Finanzausgleich — System von Maßnahmen, das die Verteilung der Aufgaben und Einnahmen in der Haushaltswirtschaft der einzelnen Gebietskörperschaften in föderalistisch aufgebauten kapitalistischen Staaten zum Gegenstand hat. Beim Finanzausgleich der BRD z. B. unterscheidet man zw. dem vertikalen Finanzausgleich (Finanzausgleich zw. vor- und nachgeordneten Gebietskörperschaften, z. B. zw. Bund, Ländern und Gemeinden) und dem horizontalen Finanzausgleich (Finanzausgleich zw. gleichgeordneten Gebietskörperschaften, z. B. den Ländern). Einen Finanzausgleich zw. Gemeinden gibt es nicht. Die Notwendigkeit des Finanzausgleichs resultiert aus der unterschiedlichen Finanzkraft der Gebietskörperschaften aufgrund der differenzierten ökonomischen, demographischen und topologischen Bedingungen im entsprechenden Territorium. Infolge der Widersprüche zw. den Gebietskörperschaften bzw. den jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Kräften vermag der Finanzausgleich in der Regel nicht, die Unterschiede zw. finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften auszugleichen.

