Finanzausgleich

Finanzausgleich — System von Maßnahmen, das die Verteilung der Aufgaben und Einnahmen in der Haushaltswirtschaft der einzelnen Gebietskörper­schaften in föderalistisch aufgebauten kapitalisti­schen Staaten zum Gegenstand hat. Beim Finanzausgleich der BRD z. B. unterscheidet man zw. dem vertikalen Finanzausgleich (Finanzausgleich zw. vor- und nachgeordneten Gebietskör­perschaften, z. B. zw. Bund, Ländern und Ge­meinden) und dem horizontalen Finanzausgleich (Finanzausgleich zw. gleichgeordneten Gebietskörperschaften, z. B. den Ländern). Einen Finanzausgleich zw. Gemeinden gibt es nicht. Die Notwendigkeit des Finanzausgleichs resultiert aus der unter­schiedlichen Finanzkraft der Gebietskörper­schaften aufgrund der differenzierten ökonomi­schen, demographischen und topologischen Bedin­gungen im entsprechenden Territorium. Infolge der Widersprüche zw. den Gebietskörperschaften bzw. den jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Kräften vermag der Finanzausgleich in der Regel nicht, die Unter­schiede zw. finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften auszugleichen.