Finanzberichterstattung

Finanzberichterstattung — periodische Berichterstattung sozialistischer Betriebe, Kombinate, Ein­richtungen und wirtschaftsleitender Organe Tiber die Erfüllung des Planteiles Finanzen an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik u. a. Organe im Rahmen des zentralisierten staatlichen Be­richtswesens. Die in die Finanzberichterstattung aufzunehmenden Kennzifferngrößen entstammen als Istzahlen über­wiegend unmittelbar der betrieblichen Rechnungs­führung und Statistik, insbes. der Finanz- und der Kostenrechnung. Das Kennziffernprogramm ist in seinem Umfang und seiner Struktur z. T. wirt­schaftsbereichsbezogen, berücksichtigt ferner bestimmte Besonderheiten der Berichtspflichtigen (z. B. reduzierte Planung und Abrechnung) sowie den Berichtszeitraum (Monat, Quartal, Jahr). Es bleibt über einen längeren Zeitabschnitt (in der Regel Fünfjahrplanperiode) relativ konstant, un­terliegt aber dennoch Veränderungen infolge der sich wandelnden Informationsbedürfnisse der Berichtsempfänger. Für Industriebetriebe mit vollen Anforderungen an die Erfassung und Nach­weisführung in Rechnungsführung und Statistik erstreckt sich die monatliche Finanzberichterstattung hauptsächlich auf Plan- und Istkennziffern über die realisierte Wa­renproduktion zu Betriebspreisen, die Gesamt­selbstkosten der abgesetzten Warenproduktion, das einheitliche Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust), das Nettoergebnis (erwirtschaftetes Be­triebsergebnis abzüglich Produktionsfondsabgabe) und die Nettogewinnabführung an den Staatshaus­halt. Das einheitliche Betriebsergebnis wird auch in seiner voraussichtlichen Höhe für die beiden Folgemonate des Berichtszeitraumes angegeben. Gegenstand der vierteljährlichen Finanzberichterstattung für den gen. Betriebskreis sind vornehmlich Plan- und Istdaten über die Eigenerwirtschaftung der finanziellen Mittel für die erweiterte Reproduktion (Amortisa­tionsaufkommen und -verwendung, Erwirtschaf­tung und Verwendung des Gewinns u. a.) sowie über Kosten und Eigenleistung. Gesondert aus­gewiesen werden quartalsweise die Kosten für Ausschuss, Nacharbeiten und Garantieleistungen. Der Finanzberichterstattung zuzuordnen ist der vierteljährliche Nach­weis der Umlaufmittel (Umlaufmittelnachweis) und der Finanzierung der Umlaufmittel Als jähr­liche Finanzberichterstattung hat sie i. allg. die Form des Kontroll­berichts.