Finanzen

Finanzen — 1. umgangssprachl. für Geldmittel, Geldwesen, Staatshaushalt u. ä. — 2. im Sozialismus die Gesamtheit der plan­mäßigen Geldbeziehungen (Finanzbeziehungen) und -fonds der Gesellschaft, die durch den sozia­listischen Staat zur Erfüllung seiner Funktionen auf der Grundlage der objektiv wirkenden ökono­mischen Gesetze bei der planmäßigen Produktion, Verteilung und Umverteilung des gesellschaftli­chen Gesamtprodukts und des Nationaleinkommens auf dem Wege der Bildung, Verteilung und Verwen­dung zentralisierter und dezentralisierter Geldfonds organisiert und zur Sicherung hoher Effektivität der Produktion und der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse des Volkes zielge­richtet ausgenutzt werden. Die ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Finanzen bilden der auf dem gesell­schaftlichen Eigentum an Produktionsmitteln basierende sozialistische Reproduktionsprozess und die damit verbundenen Ware-Geld-Bezie­hungen. Ihre politischen Grundlagen haben die sozialistischen Finanzen in der politischen Macht der Arbeiterklasse. Die sozialistischen Finanzen sind eine objektive ökonomische Kategorie, und zugleich sind sie wesentliche Instrumente des sozialistischen Staates bei der bewussten Ausnutzung der ökonomischen Gesetze, insbes. des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus, und der Verwirklichung seiner Gesamtpolitik (Finanzpolitik, Finanz­system). Der sozialistische Staat nutzt die Finanzen, um seine politischen, ökonomischen, kulturellen, so­zialen und militärischen Aufgaben zu erfüllen. Ihre Ausnutzung als Instrument der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung ist unter sozialisti­schen Produktionsverhältnissen bei der Verwirk­lichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie der weiteren Gestaltung der sozialistischen ökonomischen In­tegration objektiv notwendig. Die sozialistischen Finanzen sind in der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung so zu gestalten und zu nutzen, dass mit ihrer Hilfe das materielle und kulturelle Le­bensniveau des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der Produktion, der Erhöhung der Effektivität, der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität weiter erhöht wird. Bereits die Klassiker des Marxismus-Leni­nismus haben sehr akzentuiert die planmäßige Gestaltung und Ausnutzung der sozialistischen Finanzen als eine zentrale Aufgabe des sozialistischen Staates charakterisiert. Der bedeutungsvolle Rang der sozialistischen Finanzen ergibt sich aus dem Pro­gramm der SED, das auf dem IX. Parteitag beschlossen wurde. Dort heißt es: „Die Bedeutung des Staatshaushaltes, des Geld- und Kreditwesens sowie des Preissystems für die effektive Produktion und rationelle Verteilung und Verwendung des gesellschaftlichen Produkts und des Nationaleinkommens nimmt zu." Die komplexe Wirksamkeit der sozialistischen Finanzen wird — bei Wahrung des Prinzips der Einheit von Ökonomie und Politik — durch die bewusste Aus­nutzung der ihnen immanenten Funktionen mög­lich. Bei der Verteilungsfunktion wird die po­tentielle Wirkungsfähigkeit der Finanzen aus­genutzt, Verteilungs- und Umverteilungsprozesse zu vermitteln. Bei der Stimulie­rungsfunktion knüpfen die Finanzen an die materielle Interessiertheit der Betriebe und jedes Werktätigen ;in und werden auf der Grundlage des Planes zur Stimulierung hoher Effektivität der gesellschaft­lichen Arbeit eingesetzt. Durch die zielgerichtete und differenzierte Gestaltung der Finanzen wird über die Beeinflussung bestimmter ökonomischer, politi­scher und ideologischer Denk- und Verhaltens­weisen der Menschen deren stimulierende Wir­kung in einer spezifischen und gewollten Richtung ausgenutzt, um gesamtgesellschaftliche, kollektive und persönliche Interessen in Übereinstimmung zu bringen und zu halten. Bei der Kontrollfunktion ist die potentielle Wirkungsfähigkeit der sozialisti­schen Finanzen darauf gerichtet, den sozialistischen Reproduktionsprozess — ausgehend von der geld­mäßigen Seite — in allen Phasen, Bereichen und Ebenen zu kontrollieren und seine effektive und planmäßige Gestaltung zu gewährleisten. Die 3 Funktionen der sozialistischen Finanzen sind in ihrer praktischen Wirksamkeit eng miteinander verbun­den. In der Einheit ihrer Funktionen sind die Finanzen zugleich Instrument und Gegenstand der soziali­stischen Planung. Wichtige Anschluss-Stücke der Finanzen, bei ihrer Planung und bei ihrem Einsatz sind die Wertkategorien Preis und Lohn. Staats­haushalt — 3. in der bürgerlichen Finanzwissenschaft nicht einheitlich gebrauchter Begriff, meist nur zur Bez. der Staatseinnahmen, des Staatshaushaltes, des staatlichen Vermögens bzw. der Staatsschulden. Auf Grund der Erweiterung der Wirkungssphäre des bürgerlichen Staates im Imperialismus und der damit verbundenen Ausdehnung des Wirkungs­bereiches der Finanzen werden in den Begriff Finanzen heute zum Teil auch das Geld-, Bank- und Börsen­wesen des Kapitalismus einbezogen.