Finanzhoheit

Finanzhoheit — das Recht eines Staates, sein Fi­nanzsystem selbst zu ordnen und zu regeln; i. e. S. das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben. Umfang und Inhalt der Finanzhoheit sind durch den Cha­rakter der jeweiligen Produktionsverhältnisse be­stimmt.