finanzielle Bilanzierung

Finanzielle Bilanzierung — wichtige Methode der Leitung und Planung, mit deren Hilfe die für die Produktion. Verteilung und Verwendung des gesellschaftlichen Gesamtprodukts bzw. National­einkommens entscheidenden Prozesse der Bil­dung und Verwendung zentraler und dezentraler Geldfonds der sozialistischen Gesellschaft geplant, analysiert und kontrolliert werden. Die finanzielle Bilanzierung ist wichtiger Bestandteil der volkswirtschaftlichen Gesamtbilanzierung. Sie gewährleistet die Über­einstimmung von materiellen und finanziellen Pro­zessen in der Volkswirtschaft und dient der akti­ven Ausnutzung der Finanzen im System der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung. Hauptgegenstand der finanzielle Bilanzierung sind die Geldprozesse, die die planmäßige Transformation des Na­tionaleinkommens von seiner Aufkommensseite (Einkommen der produktiv Tätigen und Reinein­kommen der Gesellschaft) in seine Verwendungs­struktur (Akkumulation, Konsumtion) gewährlei­sten. Die spezifische Funktion der finanzielle Bilanzierung besteht darin, diesen Prozess nachweisbar zu machen und ihn aktiv zu beeinflussen. Die vom IX. Parteitag beschlossenen Aufgaben bei der weiteren Ge­staltung der entwickelten sozialistischen Gesell­schaft setzen eine hohe Wirksamkeit des sozialisti­schen Finanzsystems voraus. Bei der Verwirkli­chung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik kommt der planmäßigen Ausnutzung der Finanzen eine bedeutende Rolle zu. Damit werden zugleich höhere Anforderungen an die finanzielle Planung und Bilanzierung gestellt. — Die Grundaufgaben der finanzielle Bilanzierung werden über ein System finanzieller Bilanzen (auch als Geldbilan­zen bezeichnet) verwirklicht. Das System der zentralen finanziellen Bilanzen besteht einerseits aus spezifischen Finanzbilanzen, die sich aus den Besonderheiten der verschiedenen Bestandteile des Finanzsystems ergeben (Bilanz des Staats­haushalts), Kreditbilanz (Kreditplanung), Bi­lanz der finanziellen Fonds der volkseigenen Be­triebe, Kombinate und Zweige, Versicherungs­bilanz, Valutapläne) sowie weiterer Zweig- und Teilbilanzen, zum anderen aus einer koordinieren­den komplexen Bilanz, die das Zusammenwirken der verschiedenen Finanzkategorien zum Gegen­stand hat (Finanzbilanz des Staates). Bilanz des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und des Nationaleinkommens.