Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben

Finanzierung wissenschaftlich-technischer Auf­gaben, auftragsgebundene — Finanzierung wis­senschaftlich-technischer Leistungen, die auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen oder auf Weisung übergeordneter Organe zu erarbeiten sind und als Kooperationsleistung abgerechnet und bezahlt werden. Forschungs- und Rationalisie­rungseinrichtungen finanzieren auftragsgebundene wissenschaftlich-technische Aufgaben bis zu ihrer Bezahlung durch den Auftraggeber auf der Grund­lage des Umlaufmittelplanes aus Eigenmitteln und P Krediten. Die Höhe des Eigenmittelanteils legt das übergeordnete Organ in Abstimmung mit der Bank fest, sie soll mindestens 50 % betragen. Betriebe finanzieren auftragsgebundene wissen­schaftlich-technische Aufgaben ebenfalls im Rahmen des Umlaufmittelplanes, bei Zustimmung ihrer Bank können sie auch zeitweilig freie Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik zur Fi­nanzierung planmäßiger Umlaufmittel einsetzen. Entstehen Aufwendungen für auftragsgebundene wissenschaftlich-technische Aufgaben ohne Wirt­schaftsvertrag, auf Weisung übergeordneter Or­gane, so ist eine Vorfinanzierung möglich.