Finanzkaufmann

Finanzkaufmann — Ausbildungsberuf für den Ein­satz in den Finanz- und Bankorganen der DDR. Die Ausbildung als Finanzkaufmann setzt den Abschluss der 10klassigen allgemein bildenden polytechnischen Oberschule voraus; sie erfolgt als Lehrlings- und Erwachsenenausbildung. Der Finanzkaufmann stellt einen Grund- beruf dar mit der Spezialisierung in den Fach­richtungen Staatshaushalt, Geld und Kredit, Ver­sicherungen und Sozialversicherung.