Finanzkennziffern

Finanzkennziffern — dem Inhalt und Umfang nach begrifflich definierte, zahlenmäßige Ausdrücke für ökonomische Prozesse und Erscheinungen, die alle wertmäßig erfassbaren Seiten des sozialistischen Reproduktionsprozesses charakterisieren. Finanzkennziffern wi­derspiegeln vor allem die Prozesse der Bildung, Verteilung und Verwendung finanzieller Fonds, wie sie sich z. B. in den Abführungen der Betriebe an den Staatshaushalt in Form der Pro­duktionsfondsabgabe, Nettogewinnabführung usw. oder in der Kreditgewährung in Form der Umlaufmittelkredite ausdrücken. Finanzkennziffern sind unent­behrliche Hilfsmittel für die Leitung, Planung und ökonomische Stimulierung der sozialistischen Volkswirtschaft. Sie geben als Plankennziffern Auskunft über Zielstellungen und als Ist-Kenn­ziffern über den Entwicklungsstand. Hierbei werden sowohl absolute (quantitative) Finanzkennziffern, z. B. Akkumulationsfonds, Konsumtionsfonds, Net­togewinnabführung, als auch relative (qualitative) Finanzkennziffern, z. B. das Verhältnis Akkumulation/Konsum­tion, Eigenmittel/Kredit, Aufwendungen aus ge­sellschaftlichen Fonds pro Kopf der Bevölkerung usw. angewandt, um spezifische Prozesse und Erscheinungen ausdrücken zu können. Dabei er­halten die qualitativen Finanzkennziffern zunehmende Bedeutung. In der Planung werden Finanzkennziffern häufig in Form von Limiten vorgegeben, z. B. Bargeldlimit, Kredit­limit. Finanzkennziffern sind auch Grundlage für die Finanz­kontrolle und die finanzökonomische Analyse. Die Kontroll- und Analysenobjekte werden u. a. mit Hilfe von Finanzkennziffern gebildet, z. B. die Entwicklung des Sparvolumens, die Inanspruchnahme von Haushaltszuschüssen usw.