Finanzkontrolle

Finanzkontrolle — von der wertmäßigen Seite ausgehende Kontrolle des sozialistischen Re­produktionsprozesses. Sie ist Ausdruck der Kontrollfunktion der sozialistischen Finanzen und neben der materiellen Kontrolle eine spezifi­sche Erscheinungsform der Kontrolle der Volks­wirtschaft. Entsprechend dem Wesen der Kon­trolle im Sozialismus ist die Finanzkontrolle eine Kontrolle durch und für die Gesellschaft, die den Zielen der Politik der Partei- und Staatsführung untergeord­net ist und ihrer Durchsetzung dient. Aus­gangspunkt der Finanzkontrolle bilden Wert- bzw. Finanz­kennziffern, die im Ergebnis von Plan-Ist-Ver­gleichen, Plan-Plan-Vergleichen, Niveau-, Zeit­oder Relationsvergleichen ermittelt wurden. Die­ser Vergleich wird durch Ursachen-Wirkungs-For­schung zur finanzökonomischen Analyse wei­tergeführt und dient dem Ziel, Maßnahmen ein­zuleiten, um Mängel zu beseitigen bzw. positive Erfahrungen der Werktätigen zu verallgemeinern und ihre Realisierung zu sichern. Das Kriterium für die Qualität der Finanzkontrolle ist die Veränderung. Die Finanzkontrolle ist ihrem Wesen nach eine Plankontrolle, die aus der Einheit der Kontrolle der Qualität und der Erfüllung der Pläne besteht. Mit Hilfe der Finanzkontrolle wird die Verteilung und der Verbrauch gesell­schaftlicher Arbeit, die in der sozialistischen Warenproduktion nur über das allg. Wertmaß Geld gemessen werden können, kontrolliert. Die Finanzkontrolle ist somit eine Kontrolle mit Hilfe des Geldes, weshalb sie auch als Kontrolle durch die Mark bezeichnet wird. Die Finanzkontrolle schließt die Kontrolle über die Ausnutzung aller Geldfunktionen in der Volks­wirtschaft ein, also auch der Wertmaßfunktion.