Finanzkraft

Finanzkraft — bürgerlicher Terminus für die fi­nanziellen Potenzen eines Staates, staatlichen Organs, staatlichen Verbandes bzw. Teilverbandes (z. B. Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde). Die Finanzkraft wird vor allem durch das eigene Aufkommen an Ab­gaben, Steuern und Einnahmen aus Vermögens­besitz repräsentiert. Sie ist weitgehend abhängig von den ökonomischen Bedingungen und der Festlegung der Finanz- und Abgabenhoheit. Die differenzierte Finanzkraft wird unter kapitalistischen Be­dingungen durch den Finanzausgleich nicht hinreichend ausgeglichen.