Finanzrecht

Finanzrecht — Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtes, der die Finanztätigkeit des sozialistischen Staates zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die dabei entste­henden gesellschaftlichen Beziehungen rechtlich regelt. Das Finanzrecht erfasst alle zu den sozialistischen Finanzen zählenden Geldbeziehungen aus allen. Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dazu gehören vor allem die Finanzbeziehungen des Staatshaushaltes und der volkseigenen Wirtschaft, die Kredit- und Versicherungsbeziehungen, die Währungs- und Valutabeziehungen sowie die Devisengesetzgebung. Soweit die Finanzbeziehun­gen zwischenstaatlichen Charakter haben, sind sie Bestandteil des internationalen Finanzrechts. Das Finanzrecht dient der Sicherung der planmäßigen Bildung staatlicher Geldfonds und ihres effektiven Ein­satzes sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit unter Einschluss der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten auf dem Gebiet der Finanzen durch Anwendung allg. und spezifischer rechtlicher Instrumente sowie des Einsatzes spe­zieller Kontrollorgane. — Das kapitalistische Finanzrecht ist unter den Bedingungen der Trennung von privater ökonomischer und öffentlich-staatlicher Macht entstanden. Unter staatsmonopolistischen Bedin­gungen wird es entsprechend den Interessen der Monopole angewandt.