Finanzreform

Finanzreform — Umgestaltung des Finanzwesens bürgerlicher Staaten auf der Grundlage der be­stehenden Klassenverhältnisse, ohne mit seinem überlieferten Zustand grundsätzlich zu brechen, insbes. hinsichtlich der Ausgestaltung der Staats­einnahmen (Arten, Gewichtigkeit innerhalb des gesamten Steueraufkommens, Bemessungsgrund­lage, Sätze, Befreiungen usw.) und gegebenenfalls der Staatsausgaben sowie bezüglich der Verteilung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben auf die Ebenen der staatlichen Verwaltung (Gebietskör­perschaften) in Verbindung mit dem Finanzaus­gleich.