Finanzrevision

Finanzrevision — 1. Form der Finanzkontrolle ökonomischer Prozesse und Erscheinungen in der sozialistischen Volkswirtschaft. Die Finanzrevision ist eine dokumentarische Prüfung der Einhaltung der so­zialistischen Gesetzlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung, Verwendung und Abrechnung fi­nanzieller Mittel der zentralen und örtlichen Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, Kom­binate, Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe. Spezifische Merkmale der Finanzrevision sind die Prüfung von Dokumenten an Ort und Stelle, die persönliche Inaugenscheinnahme der Prüfungsobjekte und die enge Zusammenarbeit mit den Leitern und Kol­lektiven bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Revisionen. Durch die Finanzrevision wird auf die weitere konsequente sozialistische Intensivie­rung der Volkswirtschaft, die Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven, die Festi­gung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Spar­samkeit, die Finanzdisziplin sowie auf die Ordnung im Umgang mit dem Volkseigentum Einfluss ge­nommen und zur konsequenten Durchsetzung gesamtstaatlicher Interessen beigetragen. Die Finanzrevision wird von innerbetrieblichen und staatlichen Revi­sionsorganen durchgeführt. — 2. Staatliche Finanzrevision beim Ministerium der Finanzen, ein staatliches Revisionsorgan. Die Staatliche Finanzrevision ist ein zentrales staatliches Revisionsorgan. Sie orga­nisiert einheitliche, unabhängige und auf die Ver­wirklichung der Beschlüsse der Partei- und Staats­führung gerichtete Finanzrevision in zentralen und örtlichen Staatsorganen, staatlichen Einrichtungen, Kom­binaten, Betrieben und wirtschaftsleitenden Orga­nen. Die Staatliche Finanzrevision ist Bestandteil des Mini­steriums der Finanzen der DDR. Ihre Prüfungen sind auf die strikte Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft, auf die strenge Durchsetzung sozialistischer Sparsamkeit sowie auf die ordnungsgemäße Verwaltung und sorgsame Nutzung des Volkseigentums gerichtet. Die Staat­liche Finanzrevision arbeitet bei ihren Prüfungen eng mit den Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion sowie den anderen Finanz- und Bankorganen, den Staats- und wirtschaftsleitenden Organen zusam­men. Ihr bes. Anliegen ist die Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven durch Ver­tiefung der Intensivierung und Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis in allen Bereichen und auf allen Ebenen der sozialistischen Volkswirtschaft. Damit trägt sie bei zur Ver­wirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Staatliche Finanzrevision nutzt positive Erfahrungen der sozialistischen Betriebswirtschaft und der umfassenden Ver­wirklichung der sozialistischen Sparsamkeit auf der Basis von Bestwerten, Normativen und Ver­gleichskennziffern. Bei der Aufdeckung und Mo­bilisierung von Reserven stützt sie sich auf eine enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften in den Kombinaten, Betrieben und staat­lichen Einrichtungen sowie auf Hinweise und Vor­schläge der Werktätigen. Im Ergebnis der Prü­fungen werden Auflagen zur Beseitigung aufgetre­tener Verletzungen von Rechtsvorschriften sowie Vorschläge zur Qualifizierung der Leitung und zur Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsre­serven unterbreitet. — Ein Grundzug der Tätigkeit der Staatlichen Finanzrevision besteht darin, die Werktätigen und ihre Leitungen in ihrem Kampf um höchste volkswirtschaftliche Ergebnisse und bei der Ver­meidung von Verlusten zu unterstützen und positi­ve Erfahrungen zu verallgemeinern. Sie prüft und bestätigt jährlich die Ordnungsmäßigkeit der finanziellen Jahresabschlüsse in allen staatlichen Organen, volkseigenen Betrieben, Kombinaten und wirtschaftsleitenden Organen. Die Ergebnisse die­ser Prüfungen sind wesentliche Grundlage der Re­chenschaftslegungen der Leiter vor den Leitern der übergeordneten Organe. Weitere Prüfungsarten sind die regelmäßigen Finanzrevision zur turnusmäßigen Prü­fung der wirtschaftlichen Tätigkeit in allen Berei­chen der sozialistischen Volkswirtschaft sowie the­matische Finanzrevision für zeitlich, sachlich und örtlich abge­grenzte Kontrollaufgaben. Die Staatliche Finanzrevision wertet ihre Prüfungsergebnisse in Form von objektbezogenen, themenbezogenen bzw. zusammengefassten Informationen an die wirtschaftsleitenden Organe sowie die örtlichen und zentralen Staatsorgane aus. Sie unterbreitet dabei Vorschläge zur Qualifizierung der Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Kosten­arbeit sowie zur Erschließung von Reserven. Auf diese Weise dienen die Ergebnisse der Staatlichen Finanzrevision den Staats- und wirtschaftsleitenden Organen und werden dort für die weitere Qualifizierung der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulie­rung genutzt.