Finanzwesen

Finanzwesen — die Finanzen und ihre aktive Ausnutzung bei der Leitung, Planung und ökono­mischen Stimulierung des gesellschaftlichen Re­produktionsprozesses durch den sozialistischen Staat. Das sozialistische Finanzwesen umfasst die Kategorien der Finanzen (Finanzkategorien), die für die Leitung und Planung der Finanzen zuständigen Finanz- und Bankorgane (Ministerium der Finanzen einschl. der Staatlichen Finanzrevision, Staatsbank und andere Banken, die Abt. Finanzen der örtlichen Organe der Staatsmacht, die Spar­kassen sowie die Versicherungsorgane), die für die Ausnutzung der Finanzen erforderlichen wissen­schaftlichen Grundlagen, das entsprechende Pla­nungsinstrumentarium, die zur Ausnutzung der Finanzen erforderlichen gesetzlichen Bestimmun­gen und Regelungen, insbes. auch die für die Lösung der Aufgaben erforderlichen Kader.