fischereiliche Nebenproduktion
Fischereiliche Nebenproduktion, — NebenprodukÂtion der Binnenfischereibetriebe. Dazu gehören:
a) der Futterfischfang, d. h. der Fang von Fischen, die nicht der menschlichen Ernährung dienen, sondern als eiweißhaltige Futtermittel für landÂwirtschaftliche Nutztiere oder zur Herstellung von Fischmehl und Fischsilage verwendet werden;
b) der Krebsfang, d. h. der Fang von höheren Krebsen für Speisezwecke; c) die Rohr- und Schilfwerbung und -verarbeitung, d. h. das Ernten von Rohr und Schilf sowie die Verarbeitung in Rohrwebereien; d) die Be- und Verarbeitung von Süßwasserfischen zu hochwertigen FischerzeugÂnissen, wie Räucherfischwaren, Fischwaren in Aspik, küchenfertig zubereitete frische und geÂfrorene Süßwasserfische, u. a.; e) die Produktion von Geflügel; f) die Zucht, Haltung und Nutzung von Pelztieren, insbes. Nerzen, zur Erzeugung von Tierfellen; g) die Muschelwerbung zur Gewinnung von Muschelschalen als Rohstoff. Die HilfsproÂduktion dient der Hauptproduktion, wie InstandÂhaltung der fischereispezifischen Geräte, DurchÂführung von Baumaßnahmen und Fertigung von Rationalisierungsmitteln (Fanggeräte; Kähne und Geräte aus Plast).

