fischereiliche Nebenproduktion

Fischereiliche Nebenproduktion, — Nebenproduk­tion der Binnenfischereibetriebe. Dazu gehören: a)          der Futterfischfang, d. h. der Fang von Fischen, die nicht der menschlichen Ernährung dienen, sondern als eiweißhaltige Futtermittel für land­wirtschaftliche Nutztiere oder zur Herstellung von Fischmehl und Fischsilage verwendet werden; b)         der Krebsfang, d. h. der Fang von höheren Krebsen für Speisezwecke; c) die Rohr- und Schilfwerbung und -verarbeitung, d. h. das Ernten von Rohr und Schilf sowie die Verarbeitung in Rohrwebereien; d) die Be- und Verarbeitung von Süßwasserfischen zu hochwertigen Fischerzeug­nissen, wie Räucherfischwaren, Fischwaren in Aspik, küchenfertig zubereitete frische und ge­frorene Süßwasserfische, u. a.; e) die Produktion von Geflügel; f) die Zucht, Haltung und Nutzung von Pelztieren, insbes. Nerzen, zur Erzeugung von Tierfellen; g) die Muschelwerbung zur Gewinnung von Muschelschalen als Rohstoff. Die Hilfspro­duktion dient der Hauptproduktion, wie Instand­haltung der fischereispezifischen Geräte, Durch­führung von Baumaßnahmen und Fertigung von Rationalisierungsmitteln (Fanggeräte; Kähne und Geräte aus Plast).