Fließbandarbeit

Fließbandarbeitörtlich fortschreitende, zeitlich bestimmte, lückenlose Folge zusammenhängender Arbeitsverrichtungen an einem Förderband; spe­zielle Form der Fließfertigung. Voraussetzung ist die Fertigung großer Stückzahlen gleicher Er­zeugnisse (Massen- und Großserienfertigung). Bei Fließbandarbeit stehen die Arbeitsgegenstände auf dem Fließ­band und werden stetig oder periodisch (nach Signal) weiterbefördert. Die Ausführung der ein­zelnen Operationen (Bearbeitung oder Montage) erfolgt in einer bestimmten Zeit (Taktzeit) während des Bandflusses oder -stillstandes unmittelbar auf dem Band oder an nacheinander angeordneten festen Arbeitsplätzen neben dem Band durch ver­schiedene Arbeiter. Durch optimale Arbeitsteilung ist zu sichern, dass alle Teilarbeiten (Operationen) möglichst den gleichen Arbeitszeitaufwand erfor­dern (Synchronisation der Teilarbeiten). Danach richtet sich die Taktzeit bzw. Länge der Bandstrecke, die zur Ausführung jeder Teilarbeit erforderlich ist. Größere Bearbeitungsdauer an einzelnen Arbeitsplätzen erfordert weitere Ar­beitsteilung, Maßnahmen zur Verringerung des Arbeitsaufwandes oder den Einsatz mehrerer Arbeiter für die gleiche Operation. Die Band­geschwindigkeit soll aus Gründen der Arbeits­intensität veränderlich und der physiologischen Leistungskurve (Arbeitskurve, physiologische) der arbeitenden Menschen angepasst sein. Or­ganisierter gegenseitiger Arbeitsplatzwechsel der Bandarbeiter hilft einseitige Belastungen und Monotonieerscheinungen vermeiden, weckt das Interesse an der Arbeit und der Qualifikation, fördert den Überblick, das Verantwortungsgefühl und hebt das Niveau der Arbeitsorganisation. Zum Ausgleich vorübergehender Ausfälle von Arbeitern (Krankheit, Urlaub, usw.) sind sog. „Springer" erforderlich, die so viele Teilarbeiten wie möglich beherrschen und entsprechend den Erfordernissen ständig wechselnd an den zeit­weilig freien Arbeitsplätzen des Fließbandes ein­gesetzt werden können.