Floating

Floating [engl., = Schwanken, Schwankung] —Ein­führung eines freigegebenen, sich nach Angebot und Nachfrage bildenden, aber staatsmonopoli­stisch regulierten und manipulierten Wechselkur­ses (einschl. Bandbreite), indem der gesetzlich fixierte und international vereinbarte Paritäts- oder Leitkurs einer kapitalistischen Währung auf geho­ben wird. Eine floatende Währung weist dem­zufolge keine juristische, sondern eine faktische Auf- und Abwertung durch die täglichen Schwan­kungen des Wechselkurses am Devisenmarkt auf. Nachdem das Floating nach dem 2. Weltkrieg vereinzelt von einigen kapitalistischen Staaten angewandt worden war (Kanada u. a.), gingen im Frühjahr 1973 die wichtigsten kapitalistischen Länder dazu über. Das Floating entwickelte sich zur bestimmenden Form der staatsmonopolistischen Kursregulierung. Es hat folgende Funktionen zu erfüllen: a) Instru­ment zur außenwirtschaftlichen Absicherung der Konjunkturpolitik; b) Abwehr unerwünschter Devisenzu- und -abflösse sowie von Devi­senspekulationen; c) Unterstützung außenpoliti­scher Forderungen; d) Vorbereitung der Auf- oder Abwertung. Die bisherige Anwendung des Floatings bewies, dass infolge der Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze des Kapitalismus und des wachsenden Konkurrenzkampfes zw. den Mono- polen eine absolute Flexibilität der Wechselkurse (sog. sauberes Floating) unmöglich ist. Die Zentralban­ken manipulieren u. a. durch zeitweilige Stützungs­käufe bzw. -verkäufe im Interesse der monopoli­stischen Wirtschafts- und Außenhandelsexpansion die Kursentwicklung der nationalen Währungen (sog. schmutziges Floating). Im Vergleich zu den starren Wechselkursen sind mit dem Floating höhere handels- und währungspolitische Risiken verbunden. Mit seiner Hilfe können währungspolitische Gegen­sätze nur kurzfristig und zeitweilig überbrückt werden. Gegenwärtig gibt es mehrere Formen des Floating: a) autonomes Floating einzelner wichtiger Währun­gen kapitalistischer Industriestaaten (US-Dollar, Pfund Sterling, Yen, Schweizer Franken u. a.); b) indirektes Floating von Währungen einiger kapitali­stischer Industriestaaten bzw. einer Reihe von Entwicklungsländern durch Orientierung am Kurs des US-Dollars, des Pfund Sterlings oder des französischen Francs; c) Floating einzelner Währungen von Entwicklungsländern durch Bindung an einen Korb floatender Währungen; d) westeuropäisches Blockfloating; e) Sonderformen. Dem 1972 ge­bildeten westeuropäischen Währungsblock gehört außer den EWG-Ländern BRD, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark auch Norwegen an. Frankreich, ein Begründer dieses Währungs­blocks, hatte 1974 den Block verlassen, trat ihm 1975 erneut bei und schied 1976 zum zweiten Mal aus. Ebenso schied Schweden 1977 aus. Während die Blockwährungen untereinander eine Band­breite von ±2,25 % aufrechterhalten, floaten sie gegenüber den Nichtblockwährungen. Auf Grund der ungleichmäßigen politischen und ökono­mischen Entwicklung der Teilnehmerländer kam es wiederholt zu beträchtlichen Kurskorrekturen einzelner Blockwährungen.