Fluggastgebühr

Fluggastgebühr [engl.: passenger service charge] — durch verschiedene Flughafenbetreiber (Flug­hafen[betriebs]gesellschaften) oder Luftverkehrs­unternehmen von Fluggästen für die Benutzung ihrer Flughafeneinrichtungen und -dienste er­hobenes Entgelt. Die Fluggastgebühr wird fälschlicherweise z. T. mit der Flughafengebühr [engl.: airport charge] oder Flughafensteuer [engl.: airport tax] gleichgesetzt. Fluggastgebühr wird im Prinzip nur von ab­reisenden Passagieren (außer von Reisenden im Transit oder Transfer, Kindern unter 2 Jahren, Inhabern von Dienst- oder Freiflugscheinen sowie Personen, die einen zu 75 und mehr Prozent er­mäßigten Flugpreis bezahlen) erhoben. Die Höhe der Fluggastgebühr ist unterschiedlich geregelt. Sie wird meist als fester Satz — z. T. auch in Abhängigkeit vom Flugpreis sowie unter Berücksichtigung gebühren­politischer Belange — festgelegt. Sie ist ein wich­tiger Bestandteil der Geldeinnahmen der Flug­häfen.