Eigentums- und Fondssicherungsrechte

Eigentums- und Fondssicherungsrechte — i. e. S. dem Schutz des Eigentumsrechts (Eigentums­recht, sozialistisches) bzw. der Fondsinhaber­schaft dienende Ansprüche. Dazu zählen der Herausgabeanspruch, der Anspruch auf Wert­ersatz bei Verarbeitung, Verbindung, Vermi­schung und Ansprüche auf Beseitigung oder Un­terlassung von Störungen, wobei für Immissio­nen Besonderheiten zu beachten sind. Die Eigentums- und Fondssicherungsrechte zielen auf die Wiederherstellung des recht­mäßigen Zustandes, die Beseitigung eingetretener oder drohender Beeinträchtigungen oder einen Ausgleich für erlittenen Rechtsverlust. Dem. Schutz vor Vermögensbeeinträchtigungen dienen ferner die Bestimmungen über die materielle Ver­antwortlichkeit (Verantwortlichkeit, materielle) und über den Aufwendungsersatz. — I. w. S. sind Eigentums- und Fondssicherungsrechte rechtliche Regelungen, die Ver­mögensstörungen vorbeugen und damit die Rechte von Eigentümern bzw. Fondsinhabern umfassend sichern sollen (Eigentumsvorbehalt, Sicher­heitsleistung). Dieser Rechtsschutz ist für das Volkseigentum als grundlegendes Eigentumsver­hältnis der sozialistischen Gesellschaft bes. aus­geprägt.