Frachtpapiere

Frachtpapiere - alle Schriftstücke, die Bestandteil einer Sendung des Güterverkehrs sind und diese i. allg. begleiten. Frachtpapiere sind a) der Frachtbrief als Beweisunterlage über die Tatsache und den Zeit­punkt des Abschlusses sowie über den Inhalt des Frachtvertrages, außerdem als Abfertigungs­papier für Buchungs- und Abrechnungszwecke bei Eisenbahn, Kraftverkehr und Luftverkehr nach unterschiedlichem Muster; b) die Expressgutkarte und der Gepäckschein (als spezifische Frachtpapiere für den Expressgut- und Reisegepäckverkehr bei der Eisen­bahn); c) der Ladeschein; d) das Konnos­sement (als Urkunde des Seefrachtvertrags); e) Sonstige Frachtpapiere (z. B. tierärztliche Atteste, Ausfuhrpapiere), die den Sendungen auf Grund ge­setzlicher Bestimmungen beizugeben sind.