Frachtrabatt

Frachtrabatt — vom Verfrachter dem Befrachter gewährter Preisnachlass zwecks Stimulierung der intensiven Nutzung des Schiffsraumes, hauptsäch­lich im Linienverkehr. Frachtrabatt tritt auf in Form a) des Treuerabatts für Zeichner langfristiger Fracht­kontakte. Er wird entweder als Sofortrabatt ge­währt oder als Zeit- oder zurückgestellter Rabatt, der erst nach erwiesener Vertragstreue, i. allg. nach einem halben Jahr, rückvergütet wird; b) des Mengenrabatts für regelmäßige Verladung großer Mengen; c) des Förderrabatts für bestimmte La­dungsgüter zwecks Markteinführung; d) des Kampfrabatts als Instrument des Preiskampfes kapitalistischer Linienmonopole zur zeitweiligen Unterbietung und Verdrängung von Außenseitern. Das Frachtrabattsystem der Schifffahrtskonfe­renzen ist Gegenstand heftiger Auseinanderset­zung zw. kapitalistischen Reedern und Verladern.