Frachtratenkartell

Frachtratenkartell — in der kapitalistischen Seehandelsschifffahrt in Form der „Linienkon­ferenzen" bestehende Vereinigung juristisch selb­ständig bleibender Reedereien für eine Schifffahrts­linie. Es werden im allgemeinen die Höhe der Frachtraten, die Zahl der Abfahrten und die Folge der anzulaufenden Häfen vereinbart. Das Frachtratenkartell si­chert einerseits einen Linien­verkehr in der Seehandelsschifffahrt (es bestehen etwa 300 solcher „Linienkonferenzen"), ist aber zugleich Ausdruck der Monopolisierung auch in diesem Wirtschaftszweig, indem es z. B. „Außenseiter" (als die u. a. Schifffahrtsgesellschafter von sozialistischen Ländern und Ent­wicklungsländern angesehen werden) bekämpft. Die wachsende Kritik an den Praktiken der kapi­talistischen Schifffahrtskonzerne führte 1976 zur Ausarbeitung eines Verhaltenskodexes für die „Konferenzen" im Rahmen der UNO.