Frachtstundung

Frachtstundung — Verfahren der Deutschen Reichsbahn zur bargeldlosen Frachtabrechnung. Die Teilnahme an der Frachtstundung ist freiwillig, für Inhaber oder Mitbenutzer von Anschlussbahnen jedoch Pflicht. Die Abrechnung mit den Stundungsneh­mern wird i. allg. halbmonatlich mittels Anweisun­gen aus Anweisungsheften oder Einzelanweisungen durchgeführt. Für bestimmte Transportkunden (z. B. für Deutrans sowie für Außenhandels­betriebe) bestehen bes. Verfahren der Frachtstundung.