Frachtzahlung

Frachtzahlung — Verfahren für die Bezahlung des Transportpreises sowie sonstiger während des Transports entstehender Entgelte aus dem Güterverkehr. Die Frachtzahlung beim Gepäck- und Expressgutverkehr sowie beim Stückgutverkehr wird i. allg. bei der Aufgabe der Sendungen geleistet. Im sonstigen Güterverkehr ist die Frachtzahlung durch den Absender (Freivermerk) oder Empfänger möglich. Maß­gebend hierfür sind die Lieferklauseln. Sie legen fest, wer (Absender oder/und Empfänger) die Frachtzahlung vorzunehmen hat und zu welchen Teilen. Die Frachtzahlung kann bar, mit Scheck, durch Frachtstundung oder durch zentrale Frachtbe- und -abrechnung, andernfalls durch die in der Wirtschaft üblichen Abrechnungsverfahren vorgenommen werden.