Fragebogen

Fragebogen — Arbeitsunterlage für die statistische Erfassung, in der die im Frageprogramm ent­haltenen Merkmale und Kennziffern in die für die Erfassung notwendige Form umgesetzt werden. Die Bez. Fragebogen wird traditionell noch für alle Erfas­sungsbogen und Berichtsunterlagen für die Ein­tragung statistischer Informationen (Berichts­bogen) benutzt, und zwar für betriebliche und überbetriebliche Zwecke. Die Fragebogen für die Abrech­nung des Planes und anderer Vorgaben werden als Berichtsbogen bez. Damit bringt man den Rechen­schaftscharakter dem Fragebogen zum Ausdruck. Fragebogen können auch im Sinne der Erfassungsunterlagen Primär­dokumente aus Rechnungsführung und Statistik, z. B. Lohnscheine, sein oder auch anfallende Lochkarten, Lochstreifen, Pendelbogen usw. Die Erfassungsbogen enthalten die Bez. von Kenn­ziffern und Merkmalen sowie Raum für die zahlen­mäßigen Angaben. Die Kennziffern und Merkmale bzw. Fragen müssen eindeutig sein, gegebenenfalls definiert und erläutert werden, um eine einheit­liche Erfassung zu gewährleisten. An einen Fragebogen müssen folgende Forderungen gestellt werden, die sich sowohl aus der Erfassung als auch aus ande­ren Stufen der statistischen Arbeit ergeben: Der Fragebogen muss so gestaltet sein, dass er sich leicht und sicher ausfüllen lässt; Fragen bzw. Kennziffern oder Merkmale sind präzise zu formulieren, Maßein­heiten exakt anzugeben. Wenn man diese nicht eindeutig fassen kann, müssen Erläuterungen ge­geben werden; Musterbeispiele sind anzubringen und Antworten vorzudrucken. Das gilt im wesent­lichen für einmalige Erfassungen. Erleichternd für die Ausfüllung des Fragebogens ist es, wenn Zeilen und Spalten nummeriert und Kontrollmöglichkeiten ein­gebaut werden. Ein Fragebogen hat drei Bestandteile: a) der Kopf umfasst allg. Angaben über die Erfassung und den Befragten; b) der Hauptteil des Fragebogen enthält die Fragen; c) der Fuß des Fragebogen umfasst das Datum der Ausfüllung und die Unterschrift des Befragten bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die des Betriebsleiters und des Hauptbuchhal­ters.