Franchise

Franchise, Selbstbeteiligung, SelbstbehaltBe­teiligung des Versicherungsnehmers am ver­sicherten Schadenbetrag. Mit der Franchise wird die Haftung des Versicherers in der Sach- und Haftpflichtversicherung eingeschränkt. Dadurch soll der Versicherungsnehmer an der Schaden­verhütung und Schadenminderung ökonomisch interessiert werden. Die Franchise dient auch dazu, die Bearbeitung von Kleinschäden, die der Versiche­rungsnehmer aus eigenen Mitteln ohne wirtschaft­liche Schwierigkeiten ausgleichen kann, vom Ver­sicherungsschutz auszuschließen. Es können zwei Formen der Franchise unterschieden werden: die Abzugs­franchise und die Integralfranchise. Bei der Abzugs­franchise wird von jedem versicherten Schadens- betrag ein festgelegter bzw. vereinbarter Prozent­satz oder absoluter Betrag abgezogen. Bei der Integralfranchise werden Schäden unterhalb der Franchisengrenze nicht bezahlt, alle die Grenze übersteigenden Schäden aber in voller Höhe. In werden Franchise z. B. in den Versicherungs­formen der sozialistischen Wirtschaft und in der Kraftfahrzeugversicherung der Bürger ange­wandt.