Frauenarbeitsschutz

Frauenarbeitsschutz — bes. Schutz der werktätigen Frauen durch die Gestaltung der Arbeitsbedingun­gen und medizinische Betreuung entsprechend den physiologischen und psychologischen Besonder­heiten der Frauen. Schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten sind für Frauen verboten. Diese Tätigkeiten sind in speziellen Rechtsvorschriften festgelegt. Das Heben und Tragen von Lasten ist nicht zulässig. Der Frauenarbeitsschutz ist Teil der besonderen sozialen Betreuung der Frau im Sozialismus und ist Aus­druck der Verwirklichung der Gleichberechtigung. Vor allem durch geeignete technische und or­ganisatorische Gestaltung und Maßnahmen (Wis­senschaftliche Arbeitsorganisation) wird die Arbeit der Frauen erleichtert, gefährdungs- und er­schwernisfreier gestaltet, um den gleichberechtig­ten Einsatz der Frau in der Mehrzahl der Berufe (nicht nur in den „traditionellen Frauenberufen") zu sichern. Die Frauen genießen speziellen Ge­sundheitsschutz durch Einstellungs-, Reihenunter­suchungen, insbesondere bei Schwangerschaft, sowie durch besondere Urlaubs- und Freizeit­regelungen.