Frauenausschuss

Frauenausschuss — gewählte Kommission der Gewerkschaftsleitung der Betriebe bzw. Einrich­tungen zur Vorbereitung, Durchführung und Kon­trolle von Maßnahmen, Entscheidungen und Be­schlüssen der Betriebsgewerkschaftsleitung für eine wirksame Interessenvertretung der Arbei­terinnen und aller anderen berufstätigen Frauen und Mädchen im Betrieb. Der Frauenausschuss nimmt auf der Grundlage der Beschlüsse und des FDGB Einfluss auf die Hebung des sozialistischen Bewusstseins der Frauen und Mädchen, er unter­breitet der BGL Vorschläge zur planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun­gen und fördert die politische und beruflich-fachliche Aus- und Weiterbildung der Arbeiterinnen und aller berufstätigen weiblichen Beschäftigten. Die ersten Frauenausschuss entstanden 1952 auf Empfehlung des Politbüros des ZK der SED. Seit 1964 wurde die volle Verantwortung für die Anleitung des Frauenausschuss den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen übertragen. Dem Frauenausschuss gehören gesellschaftlich aktive, beruflich erfahrene sowie junge Frauen, bes. Arbeiterinnen und Angehörige der weiblichen Intelligenz, an. Sie werden aus " allen wichtigen Bereichen des Be­triebes bzw. der Einrichtung im Zusammenhang mit den Gewerkschaftswahlen vorgeschlagen und auf einer Frauenversammlung gewählt. In Be­trieben mit über 70% weiblichen Beschäftigten entscheiden die Leitungen über die Bildung eines Frauenausschuss Vom Bundesvorstand des FDGB werden allen Gewerkschaftsleitungen inhaltliche Orientierungen für die Arbeit mit den Frauenausschuss gegeben. Der Frauenausschuss arbeitet auf der Grundlage des Arbeitsplanes der BGL.