freiberuflich Tätige

Freiberuflich Tätige — Berufstätige, die i. e, S. nicht in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu juristi­schen oder natürlichen Personen stehen, aber gesellschaftlich anerkannte Arbeit leisten, bes. auf kulturellem und pädagogischem Gebiet, z. B. frei­schaffende Schriftsteller, Künstler, Musiker; freipraktizierende Personen im Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen, Masseure, Heilgymnastiker) und auf anderen Gebieten (Architekten, Rechts­anwälte u. a.). Nicht zu den freiberuflich Tätigen zählen im Arbeits­rechtsverhältnis stehende Personen, die auf sol­chen wie den o. g. Gebieten nebenberuflich tätig sind, sowie alle sonstigen auf eigene Rechnung ein Gewerbe ausübenden Personen, deren Tätigkeit Handels- oder Dienstleistungscharakter trägt.