Freie Gewerkschaften

Freie Gewerkschaften — seit Ende des 19. Jb. ge­bräuchlicher Sammelbegriff für gewerkschaftliche Organisationen, die unter führendem Einfluss der Sozialdemokratie standen und sich mit dieser Bez. von den christlichen Gewerkschaften (Ge­werkschaften, christliche), den bürgerlich-libera­len Gewerkschaften wie auch den wirtschaftsfriedlichen (gelben) Organi­sationen abgrenzten. Als zentrale Bewegung stan­den die Freie Gewerkschaften seit Anfang der 90er Jahre des 19. Jh. unter Führung der Generalkommission der Ge­werkschaften Deutschlands. Nach der Novem­berrevolution von 1918/1919 gehörten zu den Freie Gewerkschaften der Allg. Deutsche Gewerkschaftsbund, der Allg. freie Angestelltenbund und der Allg. Deut­sche Beamtenbund, die untereinander durch Kartellverträge verbunden waren. Seit der Jahr­hundertwende setzte sich in den Freie Gewerkschaften der Op­portunismus, vor allem in Gestalt des Reformis­mus, immer stärker durch. Sozialreformistische Gewerkschaftsführer betrieben während des er­sten Weltkrieges eine Burgfriedenspolitik, schlos­sen in der Novemberrevolution ein konter­revolutionäres Bündnis mit der Monopolbourgeoi­sie (Zentralarbeitsgemeinschaft) und setzten diese Zusammenarbeit während der Weimarer Republik unter dem Motto der Wirtschaftsdemokratie bis zu ihrer Zerschlagung durch den Hitlerfaschismus 1933 fort. Damit wurden die zahlenmäßig starken und Einflussreichen Freie Gewerkschaften ihrer Aufgabe als Klas­senorganisation entfremdet und vom konsequen­ten Kampf gegen die kapitalistische Ausbeutung und von deren endgültiger Beseitigung abgehalten. Gegen diese opportunistische Politik entstand bereits vor dem ersten Weltkrieg eine Oppositions­bewegung, die mit der Gründung der KPD eine klare Orientierung erhielt. Kommunisten u. a. klas­senbewusste Gewerkschafter kämpften in der Weimarer Zeit (Revolutionäre Gewerkschafts­opposition) und später im antifaschistischen Wi­derstandskampf für wirklich freie einheitliche gewerkschaftliche Klassenorganisationen. Mit der Gründung des Freien Deutschen Gewerk­schaftsbundes wurden diese Forderung erfüllt und alle revolutionären Traditionen der Freie Gewerkschaften auf­genommen und fortgeführt. Als umfassendste Klassenorganisationen haben die im FDGB zusam­mengeschlossenen Gewerkschaften an der gesellschaftlichen Entwicklung wesentlichen Anteil und tragen als Interessenvertreter eine große Verantwortung für die Stärkung der soziali­stischen Gesellschaftsordnung. Das Streben nach einer freien, unabhängigen und einheitlichen Ge­werkschaftsbewegung musste und muss in der BRD gegen das Monopolkapital, gegen verschiedene Spaltungsversuche (vor allem von seiten christ­licher und ultralinker Kreise) sowie auch gegen Bestrebungen sozialreformistischer DGB-Führer zur völligen Integration westdeutscher Gewerk­schaften in das imperialistische Herrschaftssystem geführt werden.