Freihandelszone

Freihandelszone — vertraglich vereinbarter han­delspolitischer Zusammenschluss zweier oder mehrerer autonomer Zollgebiete. Innerhalb der Freihandelszone werden zw. den Mitgliedsländern in einem ver­einbarten Zeitraum die Handelsschranken auf dem Gebiet des Außenhandels, wie Zölle und Kontin­gente, schrittweise beseitigt. Gegenüber Drittlän­dern besteht für die Teilnehmerländer die Möglich­keit, sowohl ihre nationale Handels- und Zoll­politik beizubehalten als auch eine gemeinsame Zollpolitik zu betreiben. Bedeutsame Freihandelszone sind z. B. die Europäische Freihandels-Assoziation mit dem realisierten Ziel, die Binnenzölle für Industriewaren zu beseitigen sowie die Han­delspolitik bei Beibehaltung autonomer Zölle ge­genüber Drittländern zu koordinieren, und die Lateinamerikanische Freihandelsassoziation (Märkte von Entwicklungsländern, gemeinsame) mit dem Ziel, Zölle und andere Restriktionen im gegenseitigen Handel schritt­weise abzuschaffen.