fremde Lohnarbeit

Fremde Lohnarbeit,— Leistungen fremder Be­triebe, die diese im Lohnauftrag eines Auftrag­gebers ausführen. Das hierzu benötigte Material wird dem Auftragnehmerbetrieb dazu zur Ver­fügung gestellt, ohne dass ein Eigentumswechsel stattfindet. Die Kontrolle über den Verbleib des Materials wird beim Auftraggeber über ein spezielles Konto „Beigestelltes Material" oder „Beigestellte unfertige Erzeugnisse" vorgenommen. Rechnungsbeträge über ausgeführte fremde Lohnarbeit werden vom Auftraggeber als Kosten in der Kontengruppe Material gebucht. Der Materialwert des mittels fremder Lohnarbeit bearbeiteten Materials geht bei Entnahme aus dem Lager in die Kosten ein. Auf diese Weise werden die fremde Lohnarbeit bei der Berechnung der Eigen­leistung des Betriebes zusammen mit dem Material aus der Warenproduktion herausgelöst.