Frostschadenversicherung

Frostschadenversicherung  - Versicherung der landwirtschaftlichen Kulturen gegen Schäden durch Winterfröste sowie durch Früh- und Spät­fröste. Die Frostschadenversicherung ist Bestandteil der Ernteertrags­versicherung oder kombinierter Versicherungen für Bodenerzeugnisse (Ernteversicherung). Als selbständige Versicherungsform tritt sie nicht in Erscheinung. In sind Früh- und Spät­fröste sowie Auswinterungsschäden in der Ver­sicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft versichert.